Palliativmedizin im Studium

Der Schmerztherapie soll mit einer Gesetzesinitiative aus Niedersachsen ein höherer Stellenwert im Medizinstudium eingeräumt werden. Die Palliativmedizin sollte nach Ansicht des Landes zum Pflicht- und Prüfungsfach an den Universitäten werden.

Bisher können die einzelnen Fakultäten selbst entscheiden, in welchem Umfang die Palliativmedizin im Studium behandelt wird. Die Studenten sollen zukünftig schon während ihrer Ausbildung auf die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen vorbereitet werden.

Dazu gehört laut Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“, an allen medizinischen Fakultäten einen Lehrstuhl für Palliativmedizin einzurichten. Zusätzlich sollten auch alle Unikliniken ein stationäres Palliativangebot aufbauen.

Der Antrag von Niedersachsen wird jetzt in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.


Quelle: www.aerztezeitung.de/docs/2006/08/01/141a0602.asp


Dienstleistungsnorm schafft Markt- | transparenz für "Betreutes Wohnen"

Nach Meinung des Trägerwerks Soziale Dienste ist "Betreutes Wohnen" ein zukunftsweisendes Wohnkonzept, das sich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit auszeichnet. Als problematisch sehen Experten dabei an, dass häufig unterschiedliche Standards definiert werden, was die Orientierung für Senioren erschwert.

Im September 2006 erscheint deshalb die DIN "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform ´Betreutes Wohnen für ältere Menschen´".

Die Norm enthält Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebotes, an die zu erbringenden Dienstleistungen, das Wohnangebot, die Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.



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